AGB

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Vertrags- und Geschäftsverbindungen zwischen Birdy Stick & Fashion e.U. im Folgenden kurz „Firma Birdy“ genannt und den jeweiligen Vertrags- bzw Geschäftspartnern, im Folgenden kurz „Kunde(n)“ genannt. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

Diese AGB gelten ausschließlich. Sofern die AGB eines Kunden diesen AGB entgegenstehen bzw widersprechen, wird diesen Punkten bereits jetzt widersprochen. Solche AGB haben nur dann Geltung, wenn den betreffenden Punkten selbst schriftlich zugestimmt wurde. Sofern die AGB des Kunden mit den AGB der Firma Birdy im Widerspruch stehen, sind alleine die AGB der Firma Birdy gültig. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass seine AGB nachrangig behandelt werden.

2. Vertragsschluss

Sämtliche Angebote der Firma Birdy Stick & Fashion sind für 14 Tage gültig, sofern keine davon abweichende Gültigkeit oder Unverbindlichkeit durch die Firma Birdy im Angebot festgesetzt wird.

Die Erstellung von Angeboten durch die Firma Birdy erfolgt unentgeltlich.

Ein Vertrag kommt erst dann zu Stande, wenn der Kunde der Firma Birdy während der von der Firma Birdy festgelegten Gültigkeit des Angebotes die schriftliche Auftragsbestätigung übermittelt oder die Firma Birdy über Ersuchen des Kunden mit der Tätigkeit beginnt.

3. Lieferung, Rücktritt

Der Versand der bestellten Produkte erfolgt ab Lager. Eine allfällige Lieferfrist ist in die Auftragsbestätigung aufzunehmen. Die Lieferfrist beginnt mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte: 1. Datum der Auftragsbestätigung; 2. Datum der Klärung aller technischen und rechtlichen Voraussetzungen durch den Kunden; 3. Datum, an dem die vereinbarte Anzahlung entrichtet wird.

In Fällen höherer Gewalt oder dem Unbrauchbarwerden eines wichtigen Arbeitsstückes bei der Firma Birdy oder einem seiner Lieferanten, sowie immer dann wenn eine allfällige Verzögerung nicht auf die Firma Birdy selbst zurück zu führen ist, ist die Firma Birdy berechtigt, die Lieferfrist angemessen zu verlängern, ohne in Verzug zu geraten und ohne schadenersatzpflichtig zu werden.

Sollte es bei Sonderproduktionen zu einer Überschreitung der Liefermenge kommen, behalten wir uns eine Nachverrechnung vor. Geringfügige Abweichungen der Qualität, Ausführung und Farbe sind in jedem Falle gestattet. Sollte die Ware ohne entsprechende Vereinbarung zurück gesendet werden, behält sich die Firma Birdy die Annahmeverweigerung vor. In Kulanzfällen wird diesbezüglich lediglich 20 % vom Warenwert als Bearbeitungsgebühr verrechnet.

Sofern die Firma Birdy berechtigt vom Vertrag zurücktritt, hat sie dennoch Anspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Lieferungen oder Leistungen sowie der im Hinblick auf den Vertrag erbrachten Vorbereitungshandlungen, auch wenn der Vertrag hierdurch nur teilweise erfüllt wurde. Schadenersatzansprüche gegenüber der Firma Birdy wegen Rücktritt vom Vertrag sind in jedem Fall ausgeschlossen.

Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und wurde der Kaufantrag außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten der Firma Birdy gestellt, so hat der Kunde das Recht, von diesem Vertragsantrag bzw dem Vertrag bis längstens eine Woche nach Zugang der Auftragsbestätigung durch schriftliche Erklärung zurück zu treten.

4. Preise, Anzahlungen, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Mahn- und Inkassokosten

Die jeweiligen Preise ergeben sich entweder aufgrund der internen Abrechnungspraxis der Firma Birdy oder aufgrund von verbindlichen Angeboten. Zu den jeweiligen Preisen wird Umsatzsteuer im gesetzlichen Ausmaß dazu gerechnet. Die Verpackungskosten für den Versand sind ebenfalls vom Kunden zu tragen.

Über den im Angebot enthaltenen Leistungsumfang hinausgehende Lieferungen oder Leistungen können von der Firma Birdy gesondert in Rechnung gestellt werden.

Die Firma Birdy hat Anspruch auf Anzahlungen sofern im Angebot eine solche vereinbart ist. Der Kunde hat der Firma Birdy binnen 14 Tagen ab Zugang der diesbezüglichen Anzahlungsrechnung die im Angebot angegebene Anzahlung zu bezahlen.

Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich mit Ablieferung des Produktes. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Zahlungen immer sofort bei Zugang der Rechnung, spätestens jedoch binnen 30 Tagen zur Einzahlung zu bringen. Spätestens nach Ablauf von 30 Tagen tritt Zahlungsverzug ein. Für diesen Fall gelten 12 % Verzugszinsen als vereinbart.

Festgehalten wird, dass der jeweils vorgeschriebene Betrag, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde, ohne Abzug eines Rabattes zur Einzahlung zu bringen ist. Ein Rabatt wird nur dann gewährt, wenn dies im Angebot der Firma Birdy entsprechend ausgewiesen wurde.

Ist der Kunde mit einer Zahlung oder sonstigen Leistung in Verzug, so kann die Firma Birdy die Erfüllung ihrer Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung oder sonstigen Leistungen aufschieben, eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen, den gesamten noch offenen ihr zustehenden Betrag fällig stellen (Terminsverlust) sowie bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

Zahlungen an Vertreter der Firma Birdy wirken nicht schuldbefreiend. Die Firma Birdy ist nicht verpflichtet, offene Rechnungsposten einzumahnen. Sollte sie dennoch einen solchen Mahnbrief versenden, so fallen hierfür pauschale Mahnkosten von € 10,00 pro Mahnbrief an. Mit Zahlungsverzug ist die Firma Birdy berechtigt, ein Inkassobüro bzw eine Anwaltskanzlei mit der Eintreibung der offenen Forderung zu beauftragen. Die diesbezüglichen Kosten fallen dem Kunden zur Last.

5. Gefahrenübergang, Gewährleistung, Schadenersatz, Verjährung

Der Kunde übernimmt mit der Übergabe die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware. Spätestens mit der Bezahlung der Rechnung gilt das Werk als übernommen. Sofern die Übergabe der Ware an einen Spediteur, Frachtführer oder an eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt erfolgt, beginnt die Übergabe und somit der Gefahrenübergang zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware an diese.

Die Firma Birdy leistet für Mängel der Ware, sofern sie zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren, zunächst Gewähr durch Verbesserung oder Austausch. Wird eine Leistung auf Grund von Zeichnungen, Entwürfen, Skizzen, Stickkarten, Modellen, Sieben, Schablonen und sonstigen Spezifikationen des Kunden angefertigt, so erstreckt sich die Haftung der Firma Birdy nur auf die bedingungsgemäße Ausführung.

Die Firma Birdy trägt keinerlei Haftung für Druckfehler. Insbesondere nicht auf Grund der Unleserlichkeit der beigebrachten Vorlagen, nachträglicher Änderungen oder fernmündlich erteilter Anweisungen.

Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne die Zustimmung der Firma Birdy Änderungen am von ihr erstellten / gelieferten Produkt vorgenommen werden. Durch gewährleistungspflichtige Leistungen und Lieferungen wird die Gewährleistungsfrist nicht verlängert. Der Kunde verpflichtet sich, allfällige Mängel sofort nach deren Kenntnis der Firma Birdy schriftlich mitzuteilen, spätestens jedoch innerhalb einer Woche.

Es wird vereinbart, dass den Kunden die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, die im Zusammenhang mit der Gewährleistung stehen, trifft. Dies betrifft insbesondere den Mangel selbst, sowie die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängel sind spätestens eine Woche nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen.

Treten die Mängel nur bei einem Teil der Lieferung auf besteht keine Berechtigung zur Beanstandung der Gesamtlieferung.

Die Firma Birdy haftet keinesfalls für Mangelfolgeschäden, sofern ihr nicht grobes Verschulden vorzuwerfen ist. Die Firma Birdy ist bei Werkverträgen einvernehmlich von der Warnpflicht gemäß § 1168a ABGB und ähnlichen Bestimmungen in anderen Rechtsvorschriften befreit.

Etwaige Schadenersatzansprüche gegen die Firma Birdy verjähren grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber nach Ablauf von 3 Jahren nach der Übergabe. Auch ist die Haftung der Firma Birdy auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies betrifft nicht nur die Arbeiten der Firma Birdy, sondern insbesondere auch ein mögliches Fehlverhalten ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Den Kunden trifft auch die Beweislast für ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten der Firma Birdy, sodass die Beweislastumkehr nach § 1298 ABGB zugunsten des Kunden nicht Platz greift.

Reklamationen bzw Mängelrügen berechtigen den Kunden nicht zur Zurückhaltung des zu bezahlenden Entgelts. Dieser ist jedenfalls bei Fälligkeit gemäß Rechnungslegung der Firma Birdy in voller Höhe an die Firma Birdy zu bezahlen.

6. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an der Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bei der Firma Birdy. Der Kunde verpflichtet sich, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes pfleglich und schonend zu behandeln. Der Kunde verpflichtet sich weiters, Zugriff von dritter Seite auf die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes, insbesondere auch von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, der Firma Birdy umgehend mitzuteilen. Dies betrifft ebenso etwaige Beschädigungen an der Ware. Der Kunde verpflichtet sich auch, alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Investitionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen. Weiters ist die Firma Birdy berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden umgehend vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

Im Übrigen verpflichtet sich der Kunde auch, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes weder weiterzuveräußern noch sonst Rechte an der Ware an Dritte einzuräumen. Ebenso ist jede Veränderung der Ware vertragswidrig, solange die Ware noch nicht bezahlt bzw der Eigentumsvorbehalt aufrecht ist.

7. Namen- und Markenaufdruck, Urheberrechte, Vertraulichkeit

Die Firma Birdy ist zum Aufdruck eines Firmen- oder Markennamens auf die zur Ausführung gelangenden Produkte auch ohne ausdrückliche Bewilligung des Kunden berechtigt.

Die Firma Birdy behält sich sämtliche Rechte an den von ihr verwendeten Entwürfen, Skizzen, Zeichnungen, Stickkarten, Maßbildern, Beschreibungen usw. vor. Diese Unterlagen dürfen, auch wenn sie nicht von der Firma Birdy stammen, vom Kunden nicht in einer über den Vertragsinhalt hinausgehenden Weise genutzt werden. Sie dürfen insbesondere nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Diese sind der Firma Birdy über ihr Verlangen sofort zurückzustellen. Der Kunde ist verpflichtet, die Firma Birdy gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Tritt der Kunde einem allfälligen Verfahren – nach Streitverkündung – nicht als Streitgenosse auf Seiten der Firma Birdy bei, ist die Firma Birdy berechtigt, den Klagsanspruch anzuerkennen. Werden die Vorlagen von der Birdy selbst angefertigt, stellen diese alleiniges Eigentum der Firma Birdy da, selbst wenn dem Kunden die Herstellung der Vorlage in Rechnung gestellt wird.

Die Kunden verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie von der Firma Birdy erhalten, vertraulich zu behandeln und gegenüber Dritten verschlossen zu halten. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

8. Abtretungs- und Aufrechnungsverbot

Der Kunde ist nicht berechtigt, mit allfälligen Forderungen gegenüber der Firma Birdy aufzurechnen. Ebenso ist der Kunde nicht befugt, allfällige Forderungen gegenüber der Firma Birdy an Dritte abzutreten. Eine solche Forderungsabtretung ist gegenüber der Firma Birdy rechtsunwirksam.

9. Zustellungen, Adressänderungen

Der Kunde gibt zu Beginn der Kontaktaufnahme seine Adresse und sonstigen Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-Mail etc) bekannt. Der Kunde verpflichtet sich, allfällige Änderungen seiner Adresse oder Kontaktdaten umgehend der Firma Birdy mitzuteilen, solange das Vertragsverhältnis bzw auch die Gewährleistungs- und Schadenersatzfrist offen ist. Sollte der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so gilt die Zustellung an die ursprünglich bekannte Adresse bzw die diesbezüglichen Adressdaten als gültig, sodass auch ein Schriftverkehr an eine solche Adresse als zugestellt gilt.

10. Salvatorische Klausel, mündliche Nebenabreden

Sollten Bestimmungen dieser AGB – insbesondere in Hinblick auf Verbrauchergeschäfte – teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben davon die übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle einer eventuell unwirksamen Bestimmung gilt jene als vereinbart, die der Bestimmung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der Firma Birdy am Nächsten kommt.

Sämtliche Mitteilungen, Benachrichtigungen, Fristsetzungen, Mängelrügen etc, insbesondere auch von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform. Wurde keine Schriftform eingehalten, so sind die betreffenden Nebenabreden für die Firma Birdy nicht verbindlich und daher rechtsunwirksam. Dies gilt insbesondere auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.

11. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, Vertragssprache

Als Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen der Firma Birdy und ihrer Kunden wird die ausschließliche Zuständigkeit des für 1230 Wien (Österreich) zuständigen Gerichtes vereinbart, wobei es der Firma Birdy freisteht, auch einen anderen zulässigen Gerichtsstand zu wählen. Weiters wird die ausschließliche Anwendung des österreichischen Rechtes mit Ausschluss der Verweisungsnormen und die deutsche Vertragssprache vereinbart.

12. Sonstige Bestimmungen

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Firma Birdy die bestickten Textilien und gestickten und gedruckten Firmenlogos zur Eigenwerbung für das Portfolio, bei Wettbewerben, bzw. auf den Online-Plattformen des Unternehmens (Google, Social Media wie Facebook, Instagram, Twitter, TikTok, YouTube, Vimeo und auf vergleichbaren Kanälen) benutzen und zeigen darf.

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